In der Zwangssituation einer plötzlichen Erkrankung muss sich ein hoher Parteifunktionär dem Skalpell eines Chirurgen anvertrauen, der bei der Staasführung in Ungnade gefallen ist. Das Mißtrauen der Funktionäre verwandelt dem Arzt, der bedingungslos zu seiner Pflicht bereit ist, den Operationssaal zum Tribunal: gelingt die lebensgefährliche Operation nicht, ist zugleich auch dem Chirurgen das Urteil gesprochen.